der Privatpraxis für Ergotherapie im Schloss Goldacker
In der Privatpraxis für Ergotherapie ist es möglich Privatverordnungen und BG-Rezepte abzurechnen. Dabei sind die vorgeschriebenen Fristen zur Einreichung und Abarbeitung einzuhalten.
Ein weiterer Weg ist die Heilmittelverordnung eines Heilpraktikers mit Abrechnung für Selbstzahler.
30 Minuten Anwendung kosten ca. 60 €.